AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Maxilux Garden&Home

I. Allgemeines

  1. Für alle Aufträge gelten vorrangig individuell getroffene Vereinbarungen. Ergänzend gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
  2. Vertragsabreden sollten schriftlich, in Textform oder elektronischer Form erfolgen (§§ 126, 126a, 126b BGB).
  3. Bei Bauleistungen (inkl. Montage) mit gewerblichen Kunden gilt die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung.
  4. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden.

II. Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
  2. Angebote sind für 4 Wochen ab Zugang beim Kunden gültig.
  3. Preisänderungen sind möglich, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen und sich Material- oder Lohnkosten erhöhen.Ohne anzahlung.Bei anzahlung weiterhin gultik.
  4. Unsere Angebote und Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Eine Weitergabe ist nur mit unserer Zustimmung erlaubt.
  5. Bei unvorhersehbaren Umständen (z.B. Lieferschwierigkeiten, Wetter) verlängert sich die Lieferzeit angemessen.Es gilt nicht als ein triftiger Grund, vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Genehmigungen (z.B. durch Behörden oder Vermieter) sind vom Kunden zu beschaffen.
  7. Für individuell angefertigte Produkte besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) 
  8. Die Firma Maxilux Garden & Home verpflichtet sich vertraglich, das Projekt umzusetzen. Mündliche Aussagen sind ausgeschlossen. 
  9. Die genannten Lieferzeiten sind voraussichtlich. Die gültige Lieferzeit ergibt sich nach der Bestellung.

III. Gewährleistung und Hinweise

  1. Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme. Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder äußere Einflüsse sind ausgeschlossen.
  2. Herstellerangaben (z.B. Haltbarkeit) gelten nicht automatisch als zugesicherte Eigenschaften. müssen zugänglich bleiben. Überklebte oder verbaute Klappen sind im Schadensfall ausgeschlossen.
  3. Montagekosten beinhalten nur eine Standardmontage. Zusätzliche Arbeiten (z.B. Stemmen, Gerüstbau) werden gesondert berechnet.
  4. Der Kunde ist zur regelmäßigen Wartung verpflichtet. Unterlassene Wartung kann die Lebensdauer beeinträchtigen.
  5. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung oder Abnahme schriftlich zu melden.
  6. Für Aluminiumkonstruktionen wird eine Gewährleistung von 10 Jahren gewährt. Für die Eindeckungen besteht jedoch keine feste Gewährleistung, da diese je nach Art varieren kann.
  7. Die Firma Maxilux Garden & Home bietet eine allgemeine Montage-Gewährleistung von 2 Jahren.
  8. Reklamationen, die nach Ablauf von zwei Jahren eingehen, sind von der Garantie ausgeschlossen..
  9. Aufgrund von Unebenheiten im Boden fallen montierte Elemente nicht unter die Gewährleistung. Hat die Firma jedoch lediglich einen Streifenfundament dort erstellt, übernimmt sie die Verantwortung dafür.
  10. Für Elektroteile wird gesetzlich lediglich eine Garantie von zwei Jahren gewährt, und dafür ist ausschließlich der Hersteller verantwortlich. Die Firma übernimmt darüber hinaus keine weitere Garantie.
  11. Die Firma kann nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die durch eine nach der Übergabe des Produkts entstandene Öffnung verursacht wurden. Dies hebt die oben genannten Garantiefristen auf.
  12. Im Bereich des Profils, das an der Wand montiert wird, an der die Terrasse angebracht ist, muss der Kunde uns den Bauplan des Hauses zusenden. Sollte während der Montage festgestellt werden, dass der Bauplan nicht mit der tatsächlichen Gegebenheit übereinstimmt, liegt die Verantwortung beim Hauseigentümer. Gleichzeitig werden zusätzliche verwendete Materialien und eine Verlängerung der Montagezeit vom Unternehmen in Rechnung gestellt.
  13. Im Montagebereich werden Kratzer mit einer Tiefe von 2 mm und einer Breite von 10 cm durch Ausbesserungsanstrich behoben. Falls der Schaden nicht behoben werden kann, wird das beschädigte Teil vom Unternehmen ersetzt.

VI Vergütung und Zahlungsverzug

  1. Unsere Rechnungen sind sofort innerhalb 2 Wochen beim kundeneingang nach befrist kann die firma kosten flüchtige Mahnungen erstellen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungseingang innerhalb von 2 Wochen zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Firma Mahnungen ohne Abzug und mit zusätzlichen Kosten erstellen. Nach 4 Wochen kann die Firma rechtliche Schritte einleiten.
  1. Wartezeiten und zusätzliche Fahrten werden als Arbeitszeit berechnet.
  2. Energieanschlüsse werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Verbrauchskosten trägt der Kunde.
  3. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB an. Bei Ratenzahlungen wird bei Zahlungsverzug die Gesamtsumme fällig.

V. Abnahme

  1. Teilabnahmen für abgeschlossene Teilleistungen sind möglich.
  2. Wird eine förmliche Abnahme vereinbart und bleibt der Kunde trotz zweimaliger Aufforderung untätig, gilt die Leistung nach 12 Werktagen als abgenommen.
  3. Eine Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen.
  4. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach der Montage keine schriftliche Reklamation, so wird die Abnahme als durchgeführt angesehen.

VI. Haftung

  1. Wir haften nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

VII. Stornierung und Rückgabe

  1. Kündigt der Kunde den Vertrag vor Ausführung, behalten wir uns vor, 15% der Auftragssumme als pauschalen Schadensersatz zu verlangen.
  2. Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von Rücknahme und Rückgabe ausgeschlossen.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
  2. Der Kunde darf die Ware weder weiterveräußern noch belasten. Bei Pfändung ist der Auftragnehmer zu informieren.
  3. Wird die Ware fest verbaut, tritt der Kunde im Falle eines Verkaufs die Forderung in Höhe des Warenwerts an uns ab.
  4. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht auf Demontage vor. Die Kosten trägt der Kunde.

IX. Urheberrechte

Alle von uns erstellten Zeichnungen, Skizzen und Planungsunterlagen bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nicht ohne unsere Zustimmung genutzt oder weitergegeben werden.

X. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, ist der Gerichtsstand unser Geschäftssitz.
  3. Personenbezogene Daten werden gemäß Datenschutzgesetz verarbeitet.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Restvertrag davon unberührt. Anstelle unwirksamer Regelungen gilt eine möglichst ähnliche, wirksame Regelung.